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Stand: 9. August 2023

Haftbefehl - Europäischer
Haft - kleines Lexikon
Häftlinge in der Welt
Haftpflichtversicherer
Haftprüfungsverfahren & rechtliches Gehör
Halterhaftung für erhöhtes Parkentgelt (BGH - keine Halterhaftung, aber sekundäre Darlegungslast)
Hamburg - Gefahrengebiete sind rechts- und verfassungswidrig
Handel und Verbraucher (Infos für Biolandwirte, Verarbeiter, Handel und Verbraucher)
Handelgesetzbuch (Gesetzestext)
Handelsregister - Suche
Handelssachen (Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen)
Händlervertrag
Handwerkskammer - Hausverbot
Handy - Handyverbot
Handy-Ortung - Benachrichtigung
Hannchen-Mehrzweck-Stiftung
Harteier-Kocher
Hartz IV - Es herrscht König Hartz IV.
Hartz IV - Kosten der Unterkunft und Heizung (keine Rückschreibung des schlüssigen Konzepts)
Hartz IV - Kosten der Unterkunft und Heizung (keine Vergleichsraumfestlegung durch Gericht)
Hartz IV-Skandal - Faktencheck zur Sendung „Die Anstalt" vom 24.04.2018
Hartz IV und Arbeitslosengeld II - Gegenrede
Hartz IV - Widerspruch
Haschisch & Co.
Haschisch - Washington erlaubt Marihuana
Hauptfürsorgestellen (Internetauftritt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter)
Haus + Garten (Einkauf)
Hausfriedensbruch - Rathausbesetzung - Revision erfolgreich
Hausgeldüberprüfung (Wohnen im Eigentum)
Hausverbot - Handwerkskammer
Heinz Becker
Heizkostenabrechnung - Belegeinsicht in Daten anderer Mieter
Heizkostenabrechnung - tatsächlich vorhandene Gesamtwohnfläche maßgebend
Heizkostenabrechnung - verbrauchsabhängig I
Heizkostenabrechnung - verbrauchsabhängig II
Herausgabevollstreckung in Bayern nach § 888 ZPO
Herkules - Kassel - Abzocke
Herkunft & Gastrecht
Hersteller - Handy
Hessenrecht (Hessische Gesetze)
Hessenrecht (Landesrechtsprechungsdatenbank - Entscheidungen der hessischen Gerichte)
Higgins (Datenbank über Fehlurteile in Kanada und den USA)
Hilfe
Hilfe gegen Selbstmordgedanken
Hilfsbeweisanträge im Strafbefehlsverfahren - Revision erfolgreich
Hinterbliebenengeld für Ditte bei Tötung
Hoeneß - Der Fall (Anstand, Haltung und persönliche Verantwortung - Der Fall Hoeneß - Unrechtsstaat oder Rechtsstaat?)
Höfer-Beschluss des BverfG vom 01.07.2021 (rechter Richter am VG Gießen befangen)
Holocaust-Mahnmal - Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Holtfort-Stiftung
Hospitale - Weisse Liste (Krankenhäuser suchen)
Hotelbuchungen
hr-online - Ergebnisse - Tabellen
HSOG - öffentliche Sicherheit & Ordnung (Polizeirecht)
Humanistische Union, Haus der Demokratie und Menschenrechte
Humanistische Union, HU Marburg - Regionalverband Nord- und Mittelhessen
Human Rights Watch
Humor - juristische Logik für Mathematiker
Hungertote und das ARD-Programm am 26.03.2019
Hunger - Ziegler - Jean („Ein Kind, das am Hunger stirbt, wird ermordet.")
Hybrid-Verarschung
Hyperlinks gegen Rechts (antirassistisches, antifaschistisches Informationsportal von Jugendlichen für Jugendliche)

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Holocaust-Mahnmal - Denkmal für die ermordeten Juden Europas

(Marti/ 28.06.2019) Das Denkmal für die ermordeten Juden Europas wurde am 10.05.2005 feierlich eingeweiht. Es ist seit dem 12.05.2005 öffentlich zugänglich. Es soll an die ca. 6 Millionen Juden, die unter der Herrschaft Adolf Hitlers und der deutschen Nationalsozialisten ermordet wurden, erinnern. Es ist begrüßenswert, an die Opfer dieser Gewaltherrschaft zu erinnern. Leider besteht die Gefahr, dass das Mahnmal zu einem historischen Beweisstück für menschenverachtende Heuchelei verkommt. Ungeachtet der Tatsache, dass der Hitler-Faschismus für den Tod unzähliger Sinti und Roma, Gewerkschafter, Kommunisten, Behinderter, Widerstandskämpfer und anderer nichtarischer Menschen verantwortlich war, verwundert es schon, dass es kein vergleichbares Monument zur Erinnerung an die Vernichtung von Menschenleben durch den von Menschen gemachten Hunger gibt.

Vor einigen Jahren stellte der UN-Generalsekretär Ban Ki-moon eine Zahl in den Raum, die nach wie vor das Blut vor Zorn kochen lässt. Er sagte, alle 4 Sekunden sterbe ein Mensch an Hunger, Unterernährung und den damit einhergehenden Erkrankungen. Das sind 17 Hungertote pro Minute, jeden Tag 25.000 Menschen und jährlich mehr als 9 Millionen.

Seit Eröffnung des Holocaust-Mahnmals starben 126.000.000 Menschen an Hunger, Unterernährung und den damit einhergehenden Erkrankungen. Wer erinnert an diese Toten und ihre Leidensgeschichte? Wer hinterfragt die Ursachen des Hungers und sucht nach den Verantwortlichen? Niemand, obwohl jedes Kind, was an den Folgen des Hungers stirbt, ermordet wird! Wer dieses holocaustartige Desaster nicht fest im Blickwinkel hat, setzt sich dem Verdacht aus, ein Heuchler zu sein.

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Herkunft & Gastrecht

(GS 10.01.2016) Die Samstagsausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 08.01.2016 ist wieder mal eine Herausforderung. Bemerkenswert ist vor allem der Leitartikel auf der Seite eins. Der Bundesinnenminister soll gefordert haben, dass die „Herkunft von Straftätern" nicht verschwiegen werden soll. Thomas de Maizière soll davor gewarnt haben, die „ausländische Herkunft von Straftätern" nicht zu benennen. Dabei soll er sich auch auf das Verhalten der Polizei nach den Vorkommnissen in der Silvesternacht in Köln bezogen haben.

Damit betreibt der Bundesinnenminister m.E. verfassungsfeindliche und rassistische Hetze. Offenbar geht es ihm darum, dass die mutmaßlichen Straftäter nicht nur wegen ihrer möglichen strafrechtlichen Handlungen, sondern auch wegen ihrer Herkunft bestraft werden sollen.

Das Grundgesetz ist dem Herrn Bundesinnenminister nicht heilig. Er mag einen Blick auf Art. 3 des Grundgesetzes werfen. Dort steht geschrieben, dass zum Beispiel niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt werden darf.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) scheint dem Herrn Bundesminister ebenfalls gleichgültig zu sein. Dabei dürfte kaum anzunehmen sein, dass einem Bundesinnenminister der Inhalt des Art. 14 EMRK unbekannt sein dürfte. Diese Bestimmung enthält ebenfalls ein Diskriminierungsverbot. Dort heißt es, der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten sei ohne Diskriminierung, insbesondere wegen der nationalen und sozialen „Herkunft" zu gewährleisten. Was Herr Lothar de Maizière jedoch wünscht, ist genau das Gegenteil. Die mutmaßlichen Kölner Täter sollen vor allem wegen ihrer Herkunft mit Strafe, vor allem einer höheren Strafe belegt werden.

Damit rückte der Bundesinnenminister sich von eigener Hand in die Nähe rechtsradikaler Subjekte und neofaschistischer Agitatoren, die nichts anderes fordern. Deren Ziel ist es ebenso wie das des Bundesinnenministers, Personen anderer nationaler Herkunft nach Möglichkeit aus den deutschen Landen zu entfernen.

Nichts anderes bedeutet das Geschwätz der Bundeskanzlerin über den Missbrauch des Gastrechts. Deutschnationale Bürger und Repräsentanten wollen eben nicht begreifen, dass Menschen anderer nationaler Herkunft sich in der Regel nicht freiwillig nach Deutschland begeben. Sie können nicht mit Personen verglichen werden, die ein Lokal aufsuchen, um dort zum Beispiel Speisen und Getränke zu verzehren. Das solche Menschen werden Gäste genannt.

Die Menschen, die von den Verantwortlichen rassistischen und rechtsradikalen Kräften so schnell wie möglich wegen angeblicher Straftaten wieder aus dem Land geschafft werden sollen, sind jedoch keine Gäste, sondern vor allem Kriegsflüchtlinge, die auch den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention genießen. So müssen sie auch behandelt werden. Sie sind nicht als Gäste einzustufen. Schon gar nicht dürfen sie wegen ihrer Herkunft diskriminiert, insbesondere mit höheren Strafen überzogen werden.

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Häftlinge in der Welt

„... Im internationalen Vergleich leben in den USA zwar nur etwa fünf Prozent der Weltbevölkerung, aber 24 Prozent aller Gefangenen der Welt sitzen in deren Haftanstalten. Waren 1968 noch 200.000 Erwachsene und Jugendliche hinter Gittern, so stieg ihre Zahl in vier Jahrzehnten auf den aktuellen Stand von 2,3 Millionen an. Unter ihnen sind Angehörige der afroamerikanischen und hispanischen Bevölkerung überproportional stark vertreten. ..." (jw 24./25.03.2016)

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Hybrid-Verarschung

„Monitor | Do., 21.45 Uhr, ARD

Klimaschutz made in Germany: Plug-in-Hybrid klingt nach sauberer Antriebstechnologie und wird als solche verkauft. Besonders beliebt sind diese Mischlinge aus Verbrennungs- und Elektroantrieb bei Dienstwagenfahrern. Wie »Monitor« aufzeigte, profitieren Hersteller und Kunde gleichermaßen. Der Autokonzern, weil der vermeintlich niedrige Schadstoffausstoß mit den hohen Emissionen anderer Fahrzeuge verrechnet werden darf und so trotz neuer Durchschnitts-Obergrenzen weiter dicke SUV verkauft werden können. Der Käufer, weil satte Steuervergünstigungen winken. Nur die Umwelt verliert: Um den E-Antrieb tatsächlich zu nutzen und so den Schadstoffausstoß auf das versprochene Maß zu drücken, müsste man alle 30 bis 40 Kilometer an die Steckdose. Das macht keine Sau, den Sprit zahlt ja die Firma. Am Ende subventioniert der Staat unter dem Label Klimaschutz fette Spritschleudern. »Monitor« spricht von einer Mogelpackung - ein niedlicher Ausdruck für diese Verarschung. (sst)"

(Quelle: jw 09.11.2019 - https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/366191.nachschlag-hybrid-verarschung.html)

Nichts anderes gilt für die sogenannte Elektromobilität!

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